Artikeldetails
- Zur Unkrautbekämpfung unter Zier- und Obstgehölzen sowie auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen im Gartenbereich (gilt nicht für versiegelte Flächen)
- Wirkt bereits bei geringen Temperaturen über das Blatt der Pflanzen - Ohne Glyphosat
- Bekämpft schnell und wirksam einjährige zweikeimblättriges Unkraut und Ungräser
- Da es nur auf grüne, nicht verholzte Pflanzen und Pflanzenteile wirkt, können Unkräuter unter Bäumen und Sträuchern bekämpft werden
- Nicht bienengefährlich und biologisch abbaubar - der Wirkstoff wird im Boden durch Mikroorganismen zersetzt
- Zul.-Nr: 00A107-00, Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden; Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen; Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung; Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig
Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat ist ein vielseitiges Unkrautbekämpfungsmittel mit Blattkontaktwirkung zur Behandlung unerwünschter Vegetation. Es wird angewendet gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen. Die schnell sichtbare Wirkung tritt bereits nach 1 bis 3 Stunden ein. Nicht zur Anwendung im Rasen geeignet! Biologisch abbaubar: der Wirkstoff wird im Boden durch Mikroorganismen zersetzt. WIRKUNGSPEKTRUM: Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat wirkt gegen die meisten Gartenunkräuter, wie zum Beispiel Hopfenklee (Medicago lupulina), Ehrenpreis (Veronica-Arten), einjährige Brennnessel (Urtica), Weißer Gänsefuß (Chenopodium album), Gemeines Kreuzkraut (Senecio vulgaris), Vogelmiere (Stellaria media), Schwarzer Nachtschatten (Solanum nigrum), Gänsedistel (Sonchus-Arten), Schwarzer Senf (Brassica nigra), Gewöhnliches Bitterkraut (Picris hieracioides), Weidenröschen (Epilobium-Arten), Hirtentäschel (Capesella bursa-pastoris), Kanadisches Berufkraut (Erigeron canadensis), Gewöhnlicher Erdrauch (Fumaria officinalis), Franzosenkraut, Taubnessel-Arten (Lamium species), Acker-Spörgel (Spergula arvensis), Einjährige Rispe (pfla annua). Weniger gut bekämpfbar: Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Strahlenlose Kamille (Matricaria discoidea) oder Echte Strandkamille (Matricaria maritima). Nicht ausreichend bekämpfbar: Echte Kamille (Matricaria chamomilla), Spitzwegerich (pflantago lanceolata), Wintergerste (Hordeum vulgare) oder Stumpfblättriger Ampfer (Rumex obtusifolius). Mehrjährige Unkräuter wie zum Beispiel Löwenzahn, Klee, Wegericharten oder Schachtelhalm werden nur im Jugendstadium erfasst, sind daher nicht nachhaltig bekämpfbar beziehungsweise kann eine weitere Spritzung notwendig sein da Wiederaustrieb möglich ist. WIRKUNGSWEISE: Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat wirkt als nicht selektives Blattkontakt-herbizid auf praktisch alle grünen, wachsenden Pflanzen. Es bewirkt eine rasche Vertrocknung der behandelten Pflanzen. Das Mittel bricht die oberste Schutzschicht auf, die Zellen werden somit undicht, das Gewebe trocknet ein und stirbt ab. Das Ergebnis dieser Wirkung ist bereits 1-3 Stunden nach der Behandlung sichtbar. Roundup Unkrautfrei Express Konzentrat ist ein vielseitiger Unkrautvernichter zur Behandlung unerwünschter Vegetation. Es wird angewendet gegen Unkräuter auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen und in Ziergehölzen. Bei Ziergehölzen kann die Behandlung rund um den Stamm durchgeführt werden, wenn die Gehölze bereits eine feste Rinde ausgebildet haben. Nicht bei noch frischen, nicht verholzten Stämmen anwenden. Oberirdische grüne Pflanzenteile werden von der Behandlung erfasst. Eine eventuell gepflanzte Nachsaat sollte erst am darauf folgenden Tag durchgeführt werden. Das Produkt zerstört alle grünen Pflanzenteile. Pflanzen, die nicht bekämpft werden sollen, darunter auch Rasen, nicht behandeln. Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Für den besten Behandlungserfolg sollen daher noch junge Unkräuter zu Beginn des Wachstums behandelt werden, bis zu 10 cm Wuchshöhe. Falls die Pflanzen nach einer Behandlung noch nicht abgestorben sind, die Behandlung nach 14 Tagen wiederholen.
Gebrauchsanleitung
Aufwandmenge: 2,3 ml/m² in maximal 30 ml/m² Wasser (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²) Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Schadorganismus/Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter. Kulturen: Wege und Plätze mit Holzgewächsen (Nichtkulturland#), Ziergehölze (Zierpflanzenbau) Einsatzgebiet und Anwendungsbereich: Freiland Anwendungszeitpunkt: Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe. Anwendungstechnik: Spritzen, mit Spritzschirm. Einzelpflanzenbehandlung. Max. 4 Anwendungen pro Kultur bzw. je Jahr im zeitlichen Abstand von mindestens 7 Tagen. Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. • Gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen. Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. • Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe: Dosierungsbeispiel gegen Unkraut: Für ca. einen Liter Spritzbrühe (ausreichend für 33 m²) 76 ml Produktkonzentrat in das Spritzbehältnis füllen. Danach den Dosierbecher mit klarem Wasser befüllen und dieses Spülwasser in den Spritzbehälter geben. Anschließend mit der restlichen fehlenden Wassermenge auf einen Liter auffüllen. • Reinigung des Sprühgerätes Sofort nach der Verwendung das Sprühgerät mit Wasser dreimal nacheinander durchspülen, die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Sprühbelages auf die behandelte Fläche mittels Sprühgerät ausbringen
Kennzeichnung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme (CLP)

GHS07
Signalwort (CLP)
Achtung
Gefahrenhinweise (CLP)
- H315 - Verursacht Hautreizungen.
- H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
- H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise (CLP)
- P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
- P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
- P264 - Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
- P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
- P280 - Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P362+P364 - Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
- P501 - Inhalt und Behälter einer Sammelstelle für gefährliche oder spezielle Abfälle, in Übereinstimmung mit lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.
EUH Sätze
- EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
Zusätzliche Sätze
- SP1 : Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.).
Produkthinweise
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden; Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen; Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung; Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Regulatorisches
Zulassungsnummer DE: 00A107-00
Wirkstoffe / Inhaltsstoffe: 565,5 g/l Pelargonsäure
Datenblätter
Sicherheitsdatenblatt Download
Hinweise nach CLP-Verordung:
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Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
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PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes (§ 12 Abs. 2 PflSchG).
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„Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 Satz 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden
Zugelassen für nicht berufliche Anwender. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Die aufgeführten Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der im Produkt beigefügten Gebrauchsanweisung, sie dienen Ihnen als Vorabinformationen für die richtige Handhabung des Produktes. Für die Anwendung gilt ausschließlich die in der Packung beigefügte Anleitung.
Hier stellen wir Ihnen allgemeine Informationen über Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Diese berücksichtigen den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko.
Hinweise zum allgemeinen Umgang, zur Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf den Seiten des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und auf der Seite der DVGW oder der Seite des BMEL
Käuferinformationsblatt über die Abgabe von Pflanzenschutzmittel im Versand- und Internethandel Download
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